Dienstag, 26. November 2013

WIE HIELTEN ES DIE LEGIONARII MIT DER HOLDEN WEIBLICHKEIT?

Offiziell lief nichts, inoffiziell wahrscheinlich eine ganze Menge. Es gab ja die allseits beliebte CAUPONA nach Dienstschluß. Und dort gab es "wine, women and song". Der Wein war schlecht und gepanscht, der Wirt (CAUPO) garantiert schmierig und korrupt, die Frauen, nun ja, nach dem xten Glas nahm man es wohl nicht mehr so genau. Gesungen wurde sicherlich auch, natürlich falsch, mangels Talent und bedingt durch hohe Alkoholzufuhr.
Der römische Berufssoldat mußte unverheiratet sein und bleiben, und zwar eine ganz schön lange Zeit, nämlich 25 lange Dienstjahre! Das hatte seine Gründe: Schon damals wußte man: Frauen stehen beim Kriegspielen nur im Wege. Außerdem: Die römischen Legionen wurden oft verlegt. Welche Frau macht das auf Dauer schon mit? Auch eine Horde schreiender Kinder ist da wenig förderlich. Schließlich wollte man auch verhindern, daß die Soldaten mit den Einheimischen allzusehr fraternisierten, was unweigerlich zu Loyalitätskonflikten geführt hätte. Die Soldaten sollten kämpfen und erobern und nicht Reisebekanntschaften schließen. Letztendlich waren es auch pekuniäre Gründe: Die Versorgung solcher Familien wäre-im Todesfall eines Soldaten- eine zusätzliche Belastung für die Staatskasse gewesen. Also: Kein Rind, kein Kind für den römischen Soldaten. Dem Soldaten mußte der Rücken frei gehalten werden.
Im ersten Jh. änderte sich die Lage. Die Römer schalteten auf Defensive um. Immer mehr feste Standorte wurden eingerichtet. Zivilsiedlungen (VICI; CANABAE) entstanden. Der "militärische Zölibat" wurde gelockert. Nachteil: Die Mobilität der Truppe wurde vermindert. Vorteil: Die Soldaten sorgten für Nachschub, indem sie Söhne zeugten.-Soldatenfamilien waren wichtig für die Romanisierung der Provinzen.-Heiraten konnte der Soldat dann nach seiner "HONESTA MISSIO".
Das Heiratsverbot galt bis in die Zeit des Severus.
Es gab drei Formen des Zusammenlebens:
1.) CONCUBINATUS, eine eheähnliche Beziehung, die geduldet wurde.
2.) MATRIMONIUM EX IURE GENTIUM, die legitime Ehe.
3.) MATRIMONIUM IUSTUM
(Angehörige der AUXILIARVERBÄNDE bekamen bei ihrer HONESTA MISSIO ein MILITÄRDIPLOM. Darin wurde ihnen das CONUBIUM (Eherecht) und das BÜRGERRECHT verliehen. Weiterhin: steuerliche und rechtliche Privilegien, was einen gewissen sozialen Aufstieg ermöglichte. Bei den LEGIONARII ruhte das CONUBIUM während ihrer Dienstzeit lediglich.)
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(Weitere Veränderungen: Immer mehr VETERANEN bekamen Land in den Provinzen zugewiesen. Manche ließen sich auch ausbezahlen (PREAEMIUM MILITARE=3000 Denare). Viele Soldaten hatten auch Geld gespart. Dies gilt nicht für die AUXILIARSOLDATEN. Sie erhielten kein PRAEMIUM. Auch verdienten sie zuwenig, um Geld zu sparen.
Der VETERANUS investierte entweder in einen Bauernhof oder in einen Zulieferbetrieb für die Armee. Es gab sogar VETERANENORGANISATIONEN, die von CURATORES geführt wurden.
Söhne von AUXILIARSOLDATEN konnten in die LEGION aufsteigen.)
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Quelle: MARCUS JUNKELMANN: DIE LEGIONEN DES AUGUSTUS.
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AVE, CAESAR!

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